blondeSchlumpfine

Dienstag, September 09, 2008

verschollen ? ? ?

verschollen: Das Adjektiv ist eigentlich das 2. Partizip des
wenig gebräuchlichen starken Verbs verschallen »verklingen«
(vgl. den Artikel Schall). Es bedeutet also eigentlich
»verhallt, verklungen« und gilt seit dem Ende des 18. Jh.s als
gerichtlicher Ausdruck: Verschollen ist, von wem man seit
langem nichts mehr gehört hat und wer sich auf wiederholte
öffentliche Aufforderung nicht meldet.


(Duden - etymologisches WB)